Kooperationen

 

Fünf Kooperationsräume seit 1. Januar 2024:

Mitte: Gemeinde an der Christuskirche, Alt- und Mittelstadtgemeinde, Johannis-Paulus-Gemeinde

Nordost: Luthergemeinde, Gemeinde Zum Guten Hirten, Laurentiusgemeinde, Emmausgemeinde

Ost: Stadtkirchengemeinde Durlach, Luther-Melanchthon-Gemeinde, Trinitatisgemeinde Aue, Gemeinde Grötzingen, Gemeinde Bergdörfer 

Süd: Gemeinde Rüppurr, Friedensgemeinde, Südkreuzgemeinde, Versöhnungsgemeinde

West: Markusgemeinde, Lukasgemeinde, Karl-Friedrich-Gemeinde, Petrus-Jakobus-Gemeinde, Gemeinde Knielingen, Hoffnungsgemeinde
 
 

Die Regionenbildung sieht Dienstgemeinschaften vor

Die Pfarrgemeinden bleiben in diesem Modell erhalten und können jederzeit fusionieren. Die Regionen sind so gefasst, dass eine Dienstgemeinschaft aus vier bis fünf Hauptamtlichen (Pfarrpersonal, Diakoninnen und Diakonie, ggf. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker) gebildet werden kann, um die Aufgaben in der Region möglichst gabenorientiert aufzuteilen. Hauptamtlich Mitarbeitende sollen neben den Aufgaben in der Gemeinde auch Aufgaben in der Kooperationsregion und im Kirchenbezirk übernehmen.
 
Auch die Ältestenkreise bleiben nach dem neuen Modell bestehen. Sie haben weiterhin die Verantwortung für die Ausgestaltung des gemeindlichen Lebens vor Ort. Wie bisher wird es auch weiterhin Regionalräte geben, die die Verantwortung für die Gestaltung in der Region tragen. In den Kooperationsregionen sollen gemeinsame Tagungen der Ältesten, sogenannte Regiosynoden, stattfinden. Die Zusammenarbeit in der Region werde durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Insgesamt bekommen die Regionen in diesem Konzept einen größeren Stellenwert, ohne jedoch das gemeindliche Leben vor Ort vernachlässigen zu wollen.
 
Dienstgemeinschaft
In einer Region bilden vier bis fünf Hauptamtliche (Pfarrpersonen, DiakonInnen, ggf. KirchenmusikerInnen) eine Dienstgemeinschaft, um die Aufgaben in der Region gabenorientiert aufzuteilen. 
 
Ältestenkreise
Die Ältestenkreise bleiben bestehen und haben weiterhin die Verantwortung, das gemeindliche Leben vor Ort zu gestalten.
 
Regionale Aufgaben
Hauptamtlich Mitarbeitende übernehmen neben den Aufgaben in der Gemeinde auch Aufgaben in der Kooperationsregion und im Kirchenbezirk.
 
Regionalräte/Regiosynode
Regionalräte tragen weiterhin die Verantwortung für die Gestaltung in der Region. Die Ältesten der Pfarrgemeinden treffen sich zu Regiosynoden. 
 
Kooperationsvertrag
Die Zusammenarbeit in der Region regelt ein Kooperationsvertrag.
 

 
Zum 1. Januar 2024 haben sich die neuen Regionen vorläufig konstituieren und erste Gespräche führen, um die künftige Zusammenarbeit auszuloten und sich kennen zu lernen. Im Laufe des Jahres 2025 werden sich die Kooperationsregionen, Dienstgruppen und Regionalräte offiziell konstituieren. 
 

 
Um die Pfarrgemeinden in der Kooperation untereinander zu begleiten und zu unterstützen, ist der Begleitprozess "regional.zusammen.wachsen" ins Leben gerufen wurden. Er soll Älteste und Hauptamtliche in der evangelischen Kirche dabei unterstützen, diese neu entstehenden Kooperationsräume in Karlsruhe mit Leben zu füllen: Rahmenbedingungen für eine Kirche2030 zu gestalten, Neues auszuprobieren und gemeinsam zu wachsen.
 

Im Zuge des Prozesses "Kirche 2030" hat der Stadtkirchenrat die „Arbeitsgruppe Kooperation“ gebildet und Mitglieder des Stadtkirchenrats und der Stadtsynode berufen. Sie hat den Arbeitsauftrag, für die Beratungen der Stadtsynode und die Entscheidung des Stadtkirchenrats möglichst unterschiedliche Szenarien für die Struktur der Kooperationen in der Evangelischen Kirche in Karlsruhe zu erarbeiten. Dabei sollten die Ergebnisse der Synodalen Arbeitsgruppe, das Konzept Kirche2030 und weitere Rückmeldungen berücksichtigt werden.
 
Besuche in den Regionen
Auf der zweitägigen Tagung der Stadtsynode am 10/11.2.2023 wurden die beiden Modelle vorgestellt, die alternativ zum Konzept Kirche2030 als mögliche Varianten für die neue Struktur der Zusammenarbeit in der Evangelischen Kirche in Karlsruhe in Frage kommen sollen. Um Rückfragen zu klären, weitere Informationen zu geben oder Einschätzungen und Bewertungen kennenzulernen, kam eine kleine Delegation des Stadtkirchenrats nach Wunsch in die Regionalräte oder Ältestenkreise. 
 
Vermittlungsmodell für breite Gesprächsbasis
Weil Modell 1, das sich für Fusionen der Gemeinden ausspricht, eher vom Stadtkirchenrat (SKR) favorisiert wird, wo hingegen Modell 2, das stärker auf Kooperationen der Gemeinden setzt, mit knapper Mehrheit von der Synode unterstützt wird, wie ein Stimmungsbild ergab, hatte der Stadtkirchenrat im Sommer 2023 einen Vermittlungsausschuss beauftragt, aus beiden Modellen ein "Vermittlungsmodell" zu erstellen.
In einer außerplanmäßigen Synode berieten am 20. Oktober 2023 die Vertreter aus den Gemeinden, Diensten und Werken über die künftige Struktur des Stadtkirchenbezirks anhand dieses Vermittlungsmodells. In der regulären Sitzung am 17. November beriet die Stadtsynode in abschließender Lesung darüber. Der Stadtkirchenrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember die neue Struktur beschlossen.